Die AlltagsheldinnenBegleitung, Betreuung und Haushaltshilfe
 

Ab dem 1. Pflegegrad können wir auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Darüber können wir abrechnen:

Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Euro steht jedem mit einem anerkannten Pflegegrad (1-5) monatlich zur Verfügung. Wenn der Entlastungsbetrag nicht in Anspruch genommen wird, spart sich der Monatsbetrag bis zum 30. Juni des Folgejahres an.


Die Verhinderungspflege im Wert von 1.612,- Euro Kann erst nach 6-monatigem Bestehen des Pflegegrades 2  beantragt werden und steht  Kalenderjährlich zur Verfügung.

Kurzzeitpflege  steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 kalenderjährlich zur Verfügung.
50% (806,- Euro) der Kurzzeitpflegeleistung können zusätzlich auf die Leistungen der Verhinderungspflege angerechnet werden.

Die Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld kann jeder mit einem anerkannten Pflegegrad (2-5) beantragen. Falls der ambulante Pflegedienst die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpft, wird der nicht genutzte Anspruch als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Mit steigendem Pflegegrad erhöht sich der Betrag. Maximal 40 % der Sachleistungen können in unsere Entlastungsleistungen umgewandelt werden.


 

Gerne beraten wir Sie zu umfassend zur Klärung Ihres Bedarfs